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25.02.2021 20:46:50
Am Sonntag, 7. März 2021, finden in den Gemeinden Bad Zurzach, Baldingen, Böbikon, Kaiserstuhl, Rekingen, Rietheim, Rümikon und Wislikofen die Behördenwahlen der neuen Gemeinde Zurzach (Start: 1. Januar 2022) statt.
Die erforderlichen Formulare können auf dem Gemeindebüro in Rekingen bezogen werden. Anders als bei den Gemeinderatswahlen, bestehen bei den vorliegenden Behördenwahlen keine Wahlkreise. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Ebenso sind bei diesen Behörden stille Wahlen möglich. Sind nicht mehr Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
Dokumente | Anmeldeverfahren_Behordenwahlen_Gemeinde_Zurzach.pdf (pdf, 81.0 kB) WAHLVORSCHLAG_Behoerdenwahl_Ersatzmitglied_Steuerkommission.pdf (pdf, 37.5 kB) WAHLVORSCHLAG_Behoerdenwahl_Ersatzmitglied_Stimmenzaehler.pdf (pdf, 37.5 kB) WAHLVORSCHLAG_Behoerdenwahl_Finanzkommission.pdf (pdf, 37.6 kB) WAHLVORSCHLAG_Behoerdenwahl_Steuerkommission.pdf (pdf, 37.5 kB) WAHLVORSCHLAG_Behoerdenwahl_Stimmenzaehler.pdf (pdf, 37.5 kB) |
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